Arbeitsrecht
Alle Bereiche des Arbeitsrechts
Kernbereich unserer arbeitsrechtlichen Beratung ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dies entweder über eine Kündigung oder über Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Gerichten, sofern das erforderlich ist.
Wir beraten Sie auch gerne bei der Neufassung von Arbeitsverträgen oder der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge. Dies gilt auch für alle Fragen der Lohnfindung und Lohngestaltung.
Weiterer Schwerpunkt unserer Beratung sind Probleme des Urlaubsrechts. Auch in Fragen des Sozialversicherungsrechtes finden Sie bei uns einen kompetenten Partner.
In Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, sei es im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- oder Tarifvertragsrechts, stehen wir für Beratungsgespräche und - sofern erforderlich - auch bei der gerichtlichen Durchsetzung zur Verfügung.
Rechtsanwalt Iborg führt seit 1992 den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Seit dieser Zeit vertritt Rechtsanwalt Iborg sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.